OGH 2Ob144/69 (RS0030483)

OGH2Ob144/6912.6.1969

Rechtssatz

Nicht die prozentuelle Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern deren praktische Auswirkung in der konkreten Umwelt des Verletzten ist für den Umfang des Anspruches auf Verdienstentgang maßgebend.

Normen

ABGB §1325 A
ABGB §1325 D2a

2 Ob 144/69OGH12.06.1969
2 Ob 255/74OGH14.11.1974

Beisatz: Im Falle der bloßen Erwerbsminderung ist für den Umfang des Anspruches auf Verdienstentgang nicht die abstrakt medizinische Einstufung der Erwerbsminderung, sondern die wirtschaftliche Erwerbseinbuße maßgebend. (T1) Veröff: ZVR 1975/166 S 242

8 Ob 127/76OGH10.11.1976

Vgl auch; Beisatz: Für die Frage, ob die Verletzungsfolgen eine mit einer Erwerbseinbuße verbundene Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Folge haben, ist nicht die abstrakt medizinische Feststellung eines bestimmten Erwerbsminderungsgrades maßgebend. Es kommt vielmehr darauf an, ob und in welchem Maße der Geschädigte wegen der unfallsbedingten Verletzungsfolgen nicht mehr in der Lage ist, das Erwerbseinkommen zu erzielen, das er ohne die Verletzungen voraussichtlich haben würde. (T2)

8 Ob 18/78OGH15.02.1978

Beis wie T1; Veröff: ZVR 1978/325 S 374

2 Ob 127/78OGH21.09.1978

Auch; Beisatz: Bei der Beurteilung eines Verdienstentganges ist unabhängig von den Annahmen eines Sozialversicherungsträgers nicht von der medizinischphysiologischen Arbeitsfähigkeit, sondern von der wirtschaftlichen Erwerbsfähigkeit auszugehen. (T3)

2 Ob 186/78OGH23.11.1978

Vgl; Beis wie T1; Veröff: ZVR 1979/232 S 281

8 Ob 108/79OGH13.09.1979

Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2

8 Ob 126/79OGH27.09.1979

Auch; Beis wie T1; Beis wie T2

2 Ob 29/84OGH18.12.1984
2 Ob 81/15yOGH08.06.2015

Vgl; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19690612_OGH0002_0020OB00144_6900000_001

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