OGH 5Ob73/69 (RS0019270)

OGH5Ob73/692.4.1969

Rechtssatz

Die von der Rechtslehre vor allem bei der Schenkung entwickelten Grundsätze zur Behandlung gemischter Verträge - Absorptionstheorie, nicht Trennungstheorie! - sind auch auf andere Fälle einheitlicher Parteienvereinbarungen über mehrere Gegenstände anzuwenden.

Normen

ABGB §938 B
ABGB §1055
MG §17 B4b

5 Ob 73/69OGH02.04.1969

Beisatz: Zur rechtlichen Qualifikation einer einheitlichen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, auf Grund welcher der Mieter einerseits eine Kücheneinrichtung kaufte und anderseits eine Ablöse für die Überlassung der Mietrechte an einer Wohnung leistete. (T1) Veröff: RZ 1969,133 = MietSlg 21379/22

Dokumentnummer

JJR_19690402_OGH0002_0050OB00073_6900000_001

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