OGH Bkd57/66 (RS0055305)

OGHBkd57/666.2.1967

Rechtssatz

Die Vertretung des Rechtsstandpunktes des eigenen Klienten hat in sachlicher Form zu erfolgen und darf nicht in durch nichts gerechtfertigte Angriffe gegen die Person des Gegenanwaltes ausarten, die mit der Rechtsverfolgung oder Rechtsdurchsetzung nichts mehr gemein haben (Schriftsatz: ".....jemand gefunden wird, der auf diese Lobgesänge hineinfällt", "Die obige Wiedergabe ist nicht etwa ein Witz" ua).

Normen

DSt 1872 §2 F
RAO §9

Bkd 57/66OGH06.02.1967
Bkd 33/67OGH01.04.1968

Vgl

27 Ds 2/19dOGH30.01.2020

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19670206_OGH0002_000BKD00057_6600000_001

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