OGH 5Ob318/66 (RS0026312)

OGH5Ob318/663.11.1966

Rechtssatz

Ist ein pflichtwidriges Verhalten des beklagten Rechtsanwaltes infolge Unterlassung einer ihm aufgetragenen Exekutionsführung festgestellt, dann ist es Sache des Beklagten, die mangelnde Kausalität seines Verhaltens für die Nichteinbringung der betreffenden Forderung nachzuweisen und sich dadurch zu entlasten.

Normen

ABGB §1299 A1
ABGB §1299 C

5 Ob 318/66OGH03.11.1966

Veröff: SZ 39/186

5 Ob 189/69OGH24.09.1969

Dokumentnummer

JJR_19661103_OGH0002_0050OB00318_6600000_002

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