Normen
ZPO §519 A
4 Ob 70/64 | OGH | 13.07.1964 |
Veröff: Arb 7958 |
4 Ob 514/87 | OGH | 19.05.1987 |
Auch; Beisatz: Die nur aus Anlaß des Berufungsverfahrens in untrennbarem Zusammenhang mit der Frage der Verfügungsfähigkeit des Gemeinschuldners über den erhobenen Anspruch erfolgte Zurückweisung der Berufungsmitteilung ist trotz § 519 Abs 1 ZPO anfechtbar. (T1) |
6 Ob 26/02w | OGH | 21.02.2002 |
Beisatz: Die Verweigerung einer Sachentscheidung durch das schon in einem Vorprüfungsverfahren befasste Berufungsgericht über einen nicht als Berufung qualifizierten Schriftsatz ist inhaltlich nicht dem Fall der Zurückweisung einer Berufung gleichzuhalten. Hier: Beschluss, dass der Akt dem Erstgericht zurückgestellt werde, da noch kein der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zugängliches Rechtsmittel vorliege. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19640713_OGH0002_0040OB00070_6400000_002
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