OGH 6Ob69/64 (RS0020210)

OGH6Ob69/6418.3.1964

Rechtssatz

Der dinglich Berechtigte hat auch ohne Anbietung den Anspruch auf Erfüllung gegenüber dem Verpflichteten, der im Widerspruch mit dem Vorkaufsrecht verkauft hat. Für diesen Erfüllungsanspruch sind aber die vom Verpflichteten mit dem Dritten tatsächlich vereinbarten Bedingungen samt allen Nebenabreden maßgebend.

Normen

ABGB §1079

6 Ob 69/64OGH18.03.1964

Veröff: MietSlg 16057

6 Ob 616/78OGH08.06.1978

nur: Der dinglich Berechtigte hat auch ohne Anbietung den Anspruch auf Erfüllung gegenüber dem Verpflichteten, der im Widerspruch mit dem Vorkaufsrecht verkauft hat. (T1)

6 Ob 536/86OGH20.03.1986

Veröff: JBl 1986,509 = EvBl 1986/149 S 624 = RdW 1986,205

7 Ob 313/01gOGH17.04.2002

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19640318_OGH0002_0060OB00069_6400000_001

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