OGH 8Ob65/64 (RS0068645)

OGH8Ob65/6410.3.1964

Rechtssatz

Das Eintrittsrecht des eintrittsberechtigten Angehörigen wird nicht durch eine Unterbrechung der gemeinsamen Haushaltsführung beeinträchtigt, wenn diese auf Seite der Mieterin oder des Eintrittsberechtigten oder auf Seite beider teils beruflich, teils gesundheitlich erzwungen war. Das dringende Wohnungsbedürfnis des Eintrittsberechtigten wird auch nicht dadurch berührt, dass ihm eine Ehewohnung zur Verfügung steht, wenn diese von seiner Ehegattin benützt wird, die Ehegatten aber eine Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft ablehnen.

Normen

MG §19 Abs2 Z11 C3
MG §19 Abs2 Z11 D1

8 Ob 65/64OGH10.03.1964

Veröff: MietSlg 16445

8 Ob 359/66OGH10.01.1967

Veröff: MietSlg 19350 = MietSlg 19352

8 Ob 191/72OGH10.10.1972

nur: Das dringende Wohnungsbedürfnis des Eintrittsberechtigten wird auch nicht dadurch berührt, dass ihm eine Ehewohnung zur Verfügung steht, wenn diese von seiner Ehegattin benützt wird, die Ehegatten aber eine Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft ablehnen. (T1) Veröff: MietSlg 24335

4 Ob 192/09bOGH19.01.2010

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19640310_OGH0002_0080OB00065_6400000_001

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