OGH 1Ob231/60 (RS0014700)

OGH1Ob231/607.10.1960

Rechtssatz

Für die Bestimmbarkeit genügt es, wenn vertragsmäßig dem Käufer das Recht der Auswahl der Waren eingeräumt wird, die im Betriebe des Verkäufers regelmäßig zum Zwecke des Verkaufes geführt werden und für die Listenpreise bestehen ( Auswahl unter den im Geschäft geführten Elektrogeräten ).

Normen

ABGB §869
ABGB §1054

1 Ob 231/60OGH07.10.1960
5 Ob 246/67OGH30.11.1976
6 Ob 126/74OGH14.11.1974

Veröff: SZ 47/128

1 Ob 604/77OGH21.09.1977

Veröff: JBl 1979,94

6 Ob 51/21zOGH02.02.2022

Vgl; Beisatz: Grundsätzlich kann ein im Vertrag nicht festgelegter Geldbetrag auch durch amtliche oder am Markt beobachtbare Parameter ermittelt werden. (T1)<br/>Beisatz: Unbestimmtheit eines Fremdwährungskredits. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19601007_OGH0002_0010OB00231_6000000_002

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