3 Ob 170/58 | OGH | 14.04.1958 |
Veröff: SZ 31/58 |
3 Ob 171/58 | OGH | 14.04.1958 |
3 Ob 167/02h | OGH | 26.02.2003 |
Auch; nur: Ein nach Entstehung des Exekutionstitels gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG gerichtlich bestätigter Ausgleich im Ausgleichsverfahren der OHG kann im Exekutionsverfahren gegen den Gesellschafter im Wege der Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden. (T1)<br/>Beisatz: Dies gilt ebenso für den Fall eines Zwangsausgleichs im Konkurs über das Vermögen der OHG mit den - identischen - Wirkungen des § 164 Abs 2 KO. (T2)<br/>Beisatz: Die Berechtigung der Oppositionsklage hängt nicht von der gänzlichen oder teilweisen Erfüllung des Zwangsausgleichs ab; schon der (rechtskräftig bestätigte) Abschluss eines Zwangsausgleichs im Gesellschaftskonkurs wirkt sich auch auf die Forderung des Gesellschaftsgläubigers gegen die Gesellschafter aus. (T3) |
3 Ob 77/11m | OGH | 11.05.2011 |
Vgl; Beisatz: Hier: Eine Entscheidung des High Court des Vereinigten Königreichs Großbritannien. (T4) |
3 Ob 63/19i | OGH | 26.06.2019 |
Auch; Beisatz: Die mit rechtskräftiger Bestätigung eines Zahlungsplans eintretende Restschuldbefreiung erfasst auch den (sogar gesetzlichen) Unterhaltsrückstand. (T5)<br/>Beisatz: Die durch den Zahlungsplan erreichte Reduktion der Forderung auf die Quote in einem anhängigen Exekutionsverfahren, das auf die Einbringung der gesamten Forderung gerichtet ist, ist mit Oppositionsklage nach § 35 EO entgegenzutreten. (T6)<br/>Veröff: SZ 2019/57 |
Dokumentnummer
JJR_19580414_OGH0002_0030OB00170_5800000_001
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