Rechtssatz
Für den Grad des Mitverschuldens des Beschädigten wird insbesondere von wesentlicher Bedeutung sein, ob das Verbot jemand mitfahren zu lassen im allgemeinen streng oder lax gehandhabt wurde. Wenn das Verbot tatsächlich überhaupt nicht beachtet wurde, so könnte dies unter Umständen auch zur Ablehnung irgendeines Mitverschuldens des Beschädigten führen. Anderseits könnte das wiederholte Übertreten eines strikt erteilten, den in Betracht kommenden Personen genauestens eingeschärften und regelmäßig streng eingehaltenen Verbotes wieder unter Umständen einen so hohen Grad des Mitverschuldens des Geschädigten begründen, daß das Verschulden des Fahrers und damit die Haftung des Halters für dieses Verschulden ganz in den Hintergrund treten könnte.
Dokumentnummer
JJR_19580321_OGH0002_0020OB00675_5700000_002
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