OGH 4Ob69/57 (RS0031188)

OGH4Ob69/572.7.1957

Rechtssatz

Konklundente Fortsetzung des Dienstverhältnisses eines Vertragslehrers durch Weiterausübung der Tätigkeit und den Versuch des Dienstgebers, diese fortgesetzte Beschäftigung als befristeten Dienstvertrag zu betrachten.

SW: Arbeitsverhältnis — Arbeitgebers

 

Normen

ABGB §863 GI
VBG §23

4 Ob 69/57OGH02.07.1957

Veröff: SozM ID,140

4 Ob 156/61OGH19.12.1961
8 ObA 93/03iOGH18.12.2003

Vgl; Beisatz: Ob es aufgrund des Verhaltens der Vertragspartner zu einer schlüssigen Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages gekommen ist, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden und stellt daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19570702_OGH0002_0040OB00069_5700000_001

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