OGH 2Ob146/56 (RS0004607)

OGH2Ob146/5621.3.1956

Rechtssatz

Es macht keinen Unterschied, ob der Kläger das Teilungsurteil mit der Behauptung begehrt, dass der Beklagte sich mit ihm über die Zivilteilung geeinigt habe oder dass er die Aufhebung der Gemeinschaft bloß auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu fordern berechtigt sei. Art der Festlegung der Versteigerungsbedingnisse bei Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung.

Normen

ABGB §843 C
AußStrG §272
EO §352

2 Ob 146/56OGH21.03.1956
7 Ob 345/63OGH12.02.1964
6 Ob 91/64OGH02.04.1964

Beisatz: Fehlt eine volle Einigung über die Versteigerungsbedingungen, bedarf es trotz des grundsätzlichen Einverständnisses zur Durchführung der Zivilteilung eines Exekutionstitels. (T1)

8 Ob 552/87OGH26.03.1987

Beis wie T1

5 Ob 4/09pOGH28.04.2009

Vgl; Beisatz: Wenn außergerichtlich keine (vollständige) Einigung (über ob und wie der Teilung) erzielt wird, muss gerichtliche Teilung erfolgen. (T2); Veröff: SZ 2009/55

Dokumentnummer

JJR_19560321_OGH0002_0020OB00146_5600000_001