OGH 7Ob70/56 (RS0002865)

OGH7Ob70/5615.2.1956

Rechtssatz

Legitimation zur Kündigung bei exekutivem Erwerb einer Liegenschaft.

Bem: Vgl nunmehr RS0123597.

 

Normen

ABGB §1116
EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 IIE
EO §156 Abs2 IVA
EO §237

7 Ob 70/56OGH15.02.1956

RZ 1956,92

1 Ob 127/75OGH17.09.1975

Auch; Beisatz: Solange das Eigentum nicht einverleibt ist, bestehtkeine Kündigungslegitimation des Erstehers. (T1)

3 Ob 115/77OGH12.09.1978

Vgl aber; Beisatz: Ersteher erwirbt bereits mit derZuschlagserteilung und nicht erst mit der bücherlichen EinverleibungEigentum an der erstandenen Liegenschaft, wenn auch seinEigentumsrecht zunächst nur ein beschränktes ist; einstweiligeVerwaltung dauert nicht bis zur Einverleibung. (T2)

3 Ob 14/08tOGH08.05.2008

Vgl; Beisatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berechtigt. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19560215_OGH0002_0070OB00070_5600000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte