7 Ob 70/56 | OGH | 15.02.1956 |
RZ 1956,92 |
1 Ob 127/75 | OGH | 17.09.1975 |
Auch; Beisatz: Solange das Eigentum nicht einverleibt ist, bestehtkeine Kündigungslegitimation des Erstehers. (T1) |
3 Ob 115/77 | OGH | 12.09.1978 |
Vgl aber; Beisatz: Ersteher erwirbt bereits mit derZuschlagserteilung und nicht erst mit der bücherlichen EinverleibungEigentum an der erstandenen Liegenschaft, wenn auch seinEigentumsrecht zunächst nur ein beschränktes ist; einstweiligeVerwaltung dauert nicht bis zur Einverleibung. (T2) |
3 Ob 14/08t | OGH | 08.05.2008 |
Vgl; Beisatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berechtigt. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19560215_OGH0002_0070OB00070_5600000_001
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