OGH 3Ob140/55 (RS0025435)

OGH3Ob140/5528.4.1955

Rechtssatz

Die Annahme oder Ablehnung einer Geschäftsführung durch den Gewaltgeber ist ein von der Frage der Ersatzpflicht verschiedenes Problem. Sie ist unabhängig von einer culpa des Geschäftsführers.

Normen

ABGB §1016

3 Ob 140/55OGH28.04.1955
7 Ob 226/14gOGH02.09.2015

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19550428_OGH0002_0030OB00140_5500000_001