OGH 2Ob156/54 (RS0008092)

OGH2Ob156/5420.5.1954

Rechtssatz

Im Zweifel, ob mehrere in einem Testamente angeführte Personen zusammen Erben sein sollen, ist dem Erbserklärten, der das ausschließliche Erbrecht in Anspruch nimmt, gegenüber den anderen, die gemäß § 555 ABGB mit ihm zu gleichen Teilen teilen wollen, die Klägerrolle zuzuteilen.

Normen

AußStrG §126 Abs2 C

2 Ob 156/54OGH20.05.1954

SZ 27/142

6 Ob 280/04aOGH25.11.2004

Vgl

6 Ob 55/06sOGH09.03.2006

Vgl auch; Beisatz: Hier: Bei Abgabe widerstreitender Erbserklärungen auf Grund desselben Testaments ist die Klägerrolle demjenigen Erbansprecher zuzuteilen, der dessen Wortlaut gegen sich hat. Die Zuweisung der Klägerrolle nach §§ 125, 126 AußStrG 1854 hat die Lösung jener Streitfragen, die den zentralen Gegenstand des Erbstreits zu bilden haben, nicht vorwegzunehmen. (T1)

10 Ob 54/09bOGH29.09.2009

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19540520_OGH0002_0020OB00156_5400000_001

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