OGH 3Ob232/53 (RS0026464)

OGH3Ob232/5310.6.1953

Rechtssatz

Für die Dauer der Funktion eines Angestellten einer Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglied ruht das bestehende Dienstverhältnis, erlischt aber nicht.

Normen

ABGB §1151 IA
AktG §86

3 Ob 232/53OGH10.06.1953
9 ObA 67/18wOGH30.08.2018

Abweichend; Beisatz: Mit der Bestellung eines Angestellten zum Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft kommt es – zumindest im Zweifel – nicht bloß zu einem Ruhen seines bisherigen Angestelltenverhältnisses, sondern zu einem Erlöschen, sodass aufgrund der damit vorliegenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Abfertigungsanspruch fällig geworden ist. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19530610_OGH0002_0030OB00232_5300000_002

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