OGH 3Ob691/52 (RS0002685)

OGH3Ob691/5228.11.1952

Rechtssatz

Die Anmerkung des erteilten Zuschlages hat nicht die Wirkung, daß gegen den Ersteher schon vor der Einverleibung seines Eigentums grundbücherliche Eintragungen erfolgen können. Nach dem für die Beurteilung des vorliegenden Ansuchens (Rechtfertigung einer Pfandrechtsvormerkung gegen die bisherigen bücherlichen Eigentümer nach dem Wiener WiederaufbauG) entscheidenden Buchstand könnte daher nur gegen den bücherlich noch einverleibten bücherlichen Eigentümer die Rechtfertigung begehrt werden, nicht aber gegen den Ersteher.

Normen

EO §88 Abs2
EO §183 Abs3
EO §237 Abs1
GBG §21
GBG §72
GBG §93
Wiener WiederaufbauG §17

3 Ob 691/52OGH28.11.1952

SZ 25/315 = BA 1953,164

3 Ob 60/61OGH15.02.1961

nur: Die Anmerkung des erteilten Zuschlages hat nicht die Wirkung, daß gegen den Ersteher schon vor der Einverleibung seines Eigentums grundbücherliche Eintragungen erfolgen können. (T1) = EvBl 1961/156 S 215

Dokumentnummer

JJR_19521128_OGH0002_0030OB00691_5200000_001

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