OGH 3Ob703/50 (RS0048995)

OGH3Ob703/507.2.1951

Rechtssatz

Ein zum Abwesenheitskurator bestellter Rechtsanwalt kann für seine für den Abwesenden geleistete anwaltliche Tätigkeit auch dann eine Belohnung begehren, wenn bei der Verwaltung des Kurandenvermögens kein Überschuß erzielt wurde. Die Höhe dieser Belohnung ist unter Bedachtnahme auf den Rechtsanwaltstarif zu bestimmen.

Normen

ABGB §267
ABGB §276

3 Ob 703/50OGH07.02.1951
3 Ob 138/56OGH20.03.1956

Beisatz: Hier: Hausverwalter (T1)

Dokumentnummer

JJR_19510207_OGH0002_0030OB00703_5000000_001

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