OGH 3Ob233/50 (RS0025287)

OGH3Ob233/5010.5.1950

Rechtssatz

Der wegen Zahlung des Kaufpreises geklagte Käufer kann sich nicht darauf berufen, daß der Verkäufer zur Vorleistung verpflichtet sei, wenn der Käufer die Stornierung des Vertrages begehrt und damit die Lieferung der Ware abgelehnt hat, weil er hiedurch in Annahmeverzug geraten ist.

Normen

ABGB §1052 B3

3 Ob 233/50OGH10.05.1950
1 Ob 12/15vOGH19.03.2015

Auch

Dokumentnummer

JJR_19500510_OGH0002_0030OB00233_5000000_001

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