OGH 2Ob140/49 (RS0016008)

OGH2Ob140/4927.4.1949

Rechtssatz

Die Entgeltlichkeit einer Wohnungsgemeinschaft spricht gegen die Annahme eines Leihverhältnisses oder eines Prekariums. Letzteres ist eine Unterart des Leihvertrages, von dem es sich durch die Unverbindlichkeit des Vertrages für den Verleiher wesentlich unterscheidet. Entgelt in gleichbleibender Höhe weist auf eine Miete.

Normen

ABGB §863 FI
ABGB §971
ABGB §1090 IId3

2 Ob 140/49OGH27.04.1949
6 Ob 73/19gOGH29.08.2019

Auch; Beisatz: Hier: Entgeltlichkeit, die ausdrücklich vereinbart wurde, spricht somit gegen die Annahme eines Leihverhältnisses. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19490427_OGH0002_0020OB00140_4900000_001

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