Normen
3 Ob 635/38 | OGH | 03.11.1938 |
Veröff: SZ 20/220 |
7 Ob 646/87 | OGH | 24.09.1987 |
nur: Das Anbot einer pfandbelasteten Sache ist keine gehörige Erfüllung des Verkäufers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt nach § 918 ABGB. (T1) Veröff: JBl 1988,446 |
7 Ob 230/97t | OGH | 23.07.1997 |
Aber; Beisatz: Ein Rücktritt der Beklagten, die ebenfalls eine Leistungsstörung (Nichtzahlung) zu vertreten hat, ist ausgeschlossen, wenn wegen der möglichen Lastenfreistellung durch den Treuhänder des Kaufschillings mit dem Vorhandensein von Pfandrechten keine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Interessen verbunden ist. (T2) |
4 Ob 220/18h | OGH | 29.01.2019 |
Vgl; Veröff: SZ 2019/12 |
Dokumentnummer
JJR_19381103_OGH0002_0030OB00635_3800000_001
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