OGH 3Ob635/38 (RS0018330)

OGH3Ob635/383.11.1938

Rechtssatz

Wirkung der Pfändung des Kaufgegenstandes auf die Erfüllung des Kaufvertrages. Das Anbot einer pfandbelasteten Sache ist keine gehörige Erfüllung des Verkäufers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt nach § 918 ABGB.

Normen

ABGB §918 IVa
ABGB §1048
ABGB §1064

3 Ob 635/38OGH03.11.1938

Veröff: SZ 20/220

7 Ob 646/87OGH24.09.1987

nur: Das Anbot einer pfandbelasteten Sache ist keine gehörige Erfüllung des Verkäufers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt nach § 918 ABGB. (T1) Veröff: JBl 1988,446

7 Ob 230/97tOGH23.07.1997

Aber; Beisatz: Ein Rücktritt der Beklagten, die ebenfalls eine Leistungsstörung (Nichtzahlung) zu vertreten hat, ist ausgeschlossen, wenn wegen der möglichen Lastenfreistellung durch den Treuhänder des Kaufschillings mit dem Vorhandensein von Pfandrechten keine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Interessen verbunden ist. (T2)

4 Ob 220/18hOGH29.01.2019

Vgl; Veröff: SZ 2019/12

Dokumentnummer

JJR_19381103_OGH0002_0030OB00635_3800000_001

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