Rechtssatz
(Zum AHGB) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so hat die Einwendung des nicht erfüllten Vertrages nicht statt.
3 Ob 899/23 | OGH | 11.12.1923 |
Veröff: SZ 5/309 |
3 Ob 654/80 | OGH | 11.03.1981 |
Auch; Beisatz: Der Käufer ist deshalb verpflichtet, den Kaufpreis ohne Rücksicht auf die tatsächliche Lieferung der Ware zu bezahlen. (T1) |
5 Ob 642/82 | OGH | 15.06.1982 |
Beisatz: Er befindet sich zugleich in Schuldnerverzug und Gläubigerverzug und ist unbedingt - ohne die Zug - um - Zug - Einschränkung - zu verurteilen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19231211_OGH0002_0030OB00899_2300000_001
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