Normen
StGB §128 Abs1 Z1 A
Dokumentnummer
JJR_19900515_AUSL000_000STR00167_9000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Nur ein mit einer krankhaften Störung zusammenhängender Schlaf kann Hilflosigkeit des Bestohlenen bewirken; bei einem "gesunden" Schlaf hingegen ist das Opfer nicht hilflos, ist ein solcher doch mit jenen Fällen vergleichbar, in denen der Dieb die Unaufmerksamkeit oder auch die Abwesenheit eines anderen ausnützt.
Veröff: NJW 1990,2569 = JZ 1990,927
Normen
StGB §128 Abs1 Z1 A
JJR_19900515_AUSL000_000STR00167_9000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)