35. Kundmachung des Bundeskanzlers über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 für die Länder Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025, BGBl. I Nr. 16/2026, ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 letzter Satz für die Länder Burgenland, Niederösterreich Salzburg und Steiermark rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
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