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BGBl I 35/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Kundmachung: Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 für die Länder Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark

35. Kundmachung des Bundeskanzlers über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 für die Länder Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025, BGBl. I Nr. 16/2026, ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 letzter Satz für die Länder Burgenland, Niederösterreich Salzburg und Steiermark rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

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