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BGBl II 40/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

40. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

40. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde geändert wird

Auf Grund des § 38 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde, BGBl. II Nr. 377/2003, wird wie folgt geändert:

In § 1 zweiter Satz wird der Betrag „7 €“ durch den Betrag „15 €“ ersetzt.

Holzleitner

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