40. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde geändert wird
Auf Grund des § 38 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde, BGBl. II Nr. 377/2003, wird wie folgt geändert:
In § 1 zweiter Satz wird der Betrag „7 €“ durch den Betrag „15 €“ ersetzt.
Holzleitner
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