vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 94/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

94. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

94. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 10. Juli 2026 eine Erklärung gemäß Art. 14 Abs. 1 des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. Nr. 377/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2019) abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter https://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.2].

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)