75. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Seychellen am 29. Mai 2026 ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 156/2025) hinterlegt.
Stocker
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