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BGBl III 23/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

23. Kundmachung: Geltungsbereich des Vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

23. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro am 14. Jänner 2026 seine Ratifikationsurkunde zum Vierten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. III Nr. 42/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 189/2025) hinterlegt.

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