137. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Außerkrafttreten des Übereinkommens über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC)
Das Übereinkommen über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) vom 20. Dezember 1957 (BGBl. Nr. 243/1959 idF BGBl. Nr. 163/1967) ist mit Beendigung der Liquidation der Gesellschaft gemäß seinem Art. 17 lit. c am 28. November 1990 für alle Vertragsparteien außer Kraft getreten.
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