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BGBl II 43/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

43. Kundmachung: Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

43. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

Auf Grund des § 11 des Bundeministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:

Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. März 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll zur Besorgung übertragen:

  1. 1. Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.

    Dazu gehören insbesondere auch: Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit; Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der organisatorischen Angelegenheiten und der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes; Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte; Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs. Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen. Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung. Angelegenheiten der Landesverfassungen. Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.

  1. 2. Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

    Dazu gehören insbesondere auch: Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung. Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts. Kundmachungswesen des Bundes. Angelegenheiten der Einrichtung und Organisation der Bundesministerien.

  1. 3. Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.

    Dazu gehört insbesondere auch: Allgemeine Digitalisierungsstrategie. Angelegenheiten des E-Governments. Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien. Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung. Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.

Stocker

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