315. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung, Überwachung und Hilfeleistung auf Wasserstraßen geändert wird
Auf Grund der §§ 18 Abs. 4, 19 Abs. 3, 26 Abs. 3, 4 und 5, 29 Abs. 1 und 7, 39 Abs. 2, 66 Abs. 5 und 163 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2025, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung, Überwachung und Hilfeleistung auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 192/2016, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Z 1 entfällt.
2. § 3 Abs. 2 Z 1 entfällt.
3. § 4 Abs. 1 entfällt.
Hanke
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