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BGBl II 284/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

284. Verordnung: Änderung der Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens

284. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Sanktionengesetzes 2024, BGBl. I Nr. 5/2025, zuletzt geändert durch Art. 2 des FATF-Prüfungsanpassungsgesetzes 2024, BGBl. I Nr. 5/2025, wird verordnet:

Die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. II Nr. 375/2022, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft“.

2. In § 5 Abs. 2 erster Satz wird der Ausdruck „Z 3 tritt“ durch die Wortfolge „und § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2023 treten“ ersetzt; die Wortfolge „außer Kraft; gleichzeitig treten die Ziffernbezeichnungen in § 2 Abs. 3“ entfällt.

3. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 284/2025 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Stocker     Babler     Hanke     Hattmannsdorfer     Holzleitner     Karner     Marterbauer     Meinl-Reisinger     Plakolm     Schumann     Sporrer     Tanner     Totschnig     Wiederkehr

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