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BGBl II 248/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

248. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung A 13 Luegbrücke 2025

248. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 13 Brenner Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 13 Luegbrücke 2025)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 13 Brenner Autobahn jeweils der Abschnitt zwischen km 30,25 und km 32,75 festgelegt.

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Hanke

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