vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 28/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

28. Änderung des Anhangs zur Anti-Doping-Konvention vom 16. November 1989 sowie der Anlage I zum Internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport vom 19. Oktober 2005

28. Änderung des Anhangs zur Anti-Doping-Konvention vom 16. November 1989 sowie der Anlage I zum Internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport vom 19. Oktober 2005

Das Exekutivkomitee der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat am 12. September 2024 die ab 1. Jänner 2025 gültige Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Verbotsliste 202511 Die Verbotsliste 2025 ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der WADA unter https://www.wada-ama.org/en/resources/world-anti-doping-program/2025-prohibited-list abrufbar.) genehmigt.

Die Beobachtende Begleitgruppe zur Anti-Doping-Konvention vom 16. November 1989 (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 30/2024) hat die Änderung der im Anhang zu dieser Konvention enthaltenen Verbotsliste gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. b der Konvention mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 beschlossen.

Die Konferenz der Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. III Nr. 108/2007, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 30/2024) hat die Änderung der in Anlage I des Übereinkommens enthaltenen Verbotsliste gemäß Art. 34 Art. 2 des Übereinkommens genehmigt. Diese Änderung trat ebenfalls mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Die neue Verbotsliste 2025, die zugleich Anhang zur Anti-Doping-Konvention sowie Anlage I zum Internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport ist, wird in der ab dem 1. Jänner 2025 geltenden Fassung veröffentlicht.

[Verbotsliste 2025 in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Verbotsliste 2025 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Verbotsliste 2025 in französischer Sprache siehe Anlagen]

Anlage 1

Anlage 1: Verbotsliste 2025 in deutschsprachiger Übersetzung

Anlage 2

Anlage 2: Verbotsliste 2025 in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Verbotsliste 2025 in französischer Sprache

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)