26. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen
Laut Mitteilung der belgischen Regierung sind Portugal und Serbien dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen (BGB1. Nr. 269/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGB1. III Nr. 135/2015) mit Wirkung vom 4. Dezember 2024 beigetreten.
Edtstadler
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