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BGBl III 172/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

172. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

172. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kirgisistan am 20. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 114/2024) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Seychellen am 19. September 2025 eine Erklärung nach Art. 287 Abs. 1 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].

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