172. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kirgisistan am 20. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 114/2024) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Seychellen am 19. September 2025 eine Erklärung nach Art. 287 Abs. 1 des Übereinkommens abgegeben.1
Stocker
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