239. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2024 im Bereich der Tunnelkette Inzersdorf – Schön im Zuge der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Tunnelkette Inzersdorf – Schön 2024)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1969, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
- 1. in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 19,80 bis km 24,96 und
- 2. in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 24,99 bis km 19,83.
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Tunnelkette Inzersdorf – Schön 2023, BGBl. II Nr. 322/2023, wird aufgehoben.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 4. Oktober 2024 in Kraft.
Gewessler
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