176. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, wird verordnet:
Die Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 189/2019, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 12 samt Überschrift entfällt. Der bisherige § 13 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 12.“.
4. Dem neuen § 12 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die §§ 1 und § 12 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 176/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Kocher
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