113. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Auf Grund des § 11 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 44/2024, wird kundgemacht:
Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 2.5.2024 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:
- Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
- Allgemeine Digitalisierungsstrategie. Angelegenheiten des E-Governments. Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien. Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung. Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E -Rechts.
Nehammer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)