83. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Bulgarien das Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (BGBl. III Nr. 101/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 190/2023) ratifiziert.
Gemäß seinem Art. 8 Abs. 3 tritt das Übereinkommen für Bulgarien am 3. April 2025 in Kraft.
Edtstadler
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