vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 78/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

78. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

78. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 137/2023) ratifiziert oder sind diesem beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Südafrika

14. Mai 2024

Thailand11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.16].

14. Mai 2024

   

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)