75. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Kirgisistan am 22. April 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. Nr. 524/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 119/2023) hinterlegt.
Edtstadler
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