63. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung, mit der die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll) berichtigt wird
Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 50/2012 wird dahingehend berichtigt, dass das Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 nicht mit 20. Februar 2012, sondern mit 21. Februar 2012 in Kraft getreten ist.
Edtstadler
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