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BGBl III 5/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

5. Kundmachung: Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

5. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (BGBl. III Nr. 169/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 36/2022) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Irak

21. November 2023

Türkei11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.

20. Februar 2023

   

Edtstadler

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