54. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ägypten am 12. März 2024 durch Abgabe einer entsprechenden Notifikation das Unterscheidungszeichen gemäß Art. 45 Abs. 4 des Übereinkommens über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 17/2024) auf „EG“ geändert.
Edtstadler
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