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BGBl III 3/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

3. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

3. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 61/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 160/2022) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Ägypten

15. Dezember 2023

Malediven

9. Jänner 2023

Türkei11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].

17. Mai 2023

   

Edtstadler

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