vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 24/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

24. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen

24. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Dänemark am 16. Jänner 2024 seine Genehmigungsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (BGBl. III Nr. 124/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 185/2023) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Art. 16 Abs. 4 des Übereinkommens abgegeben sowie gemäß Art. 20 Abs. 1 erklärt, dass das Übereinkommen bis auf weiteres keine Anwendung auf die Färöer-Inseln und Grönland findet.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 218].

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)