24. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Dänemark am 16. Jänner 2024 seine Genehmigungsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (BGBl. III Nr. 124/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 185/2023) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Art. 16 Abs. 4 des Übereinkommens abgegeben sowie gemäß Art. 20 Abs. 1 erklärt, dass das Übereinkommen bis auf weiteres keine Anwendung auf die Färöer-Inseln und Grönland findet.1
Edtstadler
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