22. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 50/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2017) ratifiziert bzw. genehmigt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde: | |
Frankreich | 16. Jänner 2024 | |
Moldau | 12. Februar 2019 | |
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)