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BGBl III 22/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

22. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

22. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 50/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2017) ratifiziert bzw. genehmigt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde:

Frankreich

16. Jänner 2024

Moldau

12. Februar 2019

   

Edtstadler

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