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BGBl III 200/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

200. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

200. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dominica11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9]. am 5. Dezember 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2024) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Art. 20 angebracht sowie als weiteren Vorbehalt erklärt, sich durch Art. 30 Abs. 1 des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.

Edtstadler

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