vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 174/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

174. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention
174. (NR: GP XXVII RV 2411 AB 2642 S. 270 . BR: AB 11600 S. 969 .)

174. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

174.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in georgischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 30. November 2023 bzw. 27. September 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Dezember 2024 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in georgischer Sprache

Nehammer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)